Hundeversicherung in Österreich verpflichtend?

Was passiert, wenn der Vierbeiner einen Schaden verursacht oder unerwartet erkrankt? Genau in solch einem Fall kommt die Hundeversicherung ins Spiel. Sie schützt Halter vor finanziellen Belastungen verursacht durch beispielsweise Sach- oder Personenschäden oder durch hohe Tierarztkosten.

In Österreich gibt es keine einheitliche gesetzliche Verpflichtung zur Hundeversicherung. Allerdings haben einige Bundesländer Vorschriften erlassen, die eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen oder generell für alle Hundehalter vorschreiben. Besonders in Wien, Niederösterreich, der Steiermark, Oberösterreich und Tirol ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Die genauen Anforderungen und Deckungssummen variieren jedoch je nach Bundesland. Eine Kranken- oder OP-Versicherung für Hunde ist hingegen freiwillig, kann aber bei unerwarteten medizinischen Eingriffen eine enorme finanzielle Erleichterung bieten.

Unabhängig davon ob eine Versicherung Pflicht oder nicht ist, bietet eine Hundeversicherung Schutz und Sicherheit für Halter und ihre Vierbeiner.

Gesetzliche Verpflichtung

Die Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern vorgeschrieben, bleibt jedoch in anderen Regionen eine freiwillige Absicherung. Nichtsdestotrotz ist eine solche Versicherung für Hundehalter äußerst sinnvoll, da sie vor finanziellen Risiken durch Personen- oder Sachschäden schützt, die durch den Hund verursacht werden können. Das finanzielle Risiko steht dabei in keinem Verhältnis zu der meist sehr günstigen Hundehaftpflichtversicherung, weshalb sehr stark zu dieser Versicherung zu raten ist.

Unterschiede nach Bundesland

In Wien, Niederösterreich, der Steiermark, Oberösterreich und Tirol ist eine Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend. In diesen Regionen müssen Hundehalter eine Versicherung abschließen, die für Schäden aufkommt, die ihr Vierbeiner verursacht. Die Mindestdeckungssumme unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland:

  • Wien: Alle Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Deckungssumme muss mindestens 725.000 Euro betragen.
  • Niederösterreich: Alle Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Mindestdeckung beträgt 725.000 Euro.
  • Steiermark: Für alle Hunde ist eine Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend. Die Mindestdeckungssumme beträgt 725.000 Euro.
  • Oberösterreich: Jeder Hund muss haftpflichtversichert sein. Die Mindestdeckungssumme beträgt 725.000 Euro.
  • Tirol: Für alle Hunde ist eine Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend.

Welche Hunde sind versicherungspflichtig?

In Wien, Niederösterreich, der Steiermark, Oberösterreich und Tirol müssen grundsätzlich alle Hunde versichert sein. Es gibt keine speziellen Vorgaben für bestimmte Rassen. Das gilt auch für die sogenannten Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde. Dazu zählen beispielsweise:

  • American Staffordshire Terrier
  • Pitbull Terrier
  • Rottweiler
  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

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