Dauercamping wird in Deutschland grundsätzlich toleriert, aber es gibt einige Aspekte, die bzgl. Dauercamping zu beachten sind. Abgesehen von rechtlichen Bestimmungen spielen auch die Gestaltung des Campingplatzes sowie andere Rechte und Pflichten der Dauercamper eine Rolle.
Dauercamping ist in Deutschland geduldet
In Deutschland wird das Dauercamping grundsätzlich toleriert, doch es können je nach Bundesland verschiedene Gesetze bestehen, die den dauerhaften Aufenthalt auf dem Campingplatz beschränken oder verbieten.
Während der COVID-19-Pandemie war es Dauercampern oft erlaubt, auf dem Campingplatz zu bleiben, während der Urlaub auf dem Campingplatz nicht gestattet war. Unabhängig von der rechtlichen Lage empfiehlt es sich jedoch, Kontakt mit dem Stellplatzvermieter aufzunehmen, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist und man nicht unerwartet des Platzes verwiesen wird.
Erstwohnsitz
Laut § 20 des Bundesmeldegesetzes (BMG) wird ein Wohnwagen in Deutschland als Wohnung anerkannt. Das gilt aber nur solange das bewohnte Objekt selten bis gar nicht bewegt wird. Die Hauptwohnung ist die Wohnung, die vorwiegend genutzt wird. Gemäß BMG gibt es keine Hindernisse bei der Registrierung von Dauercampern als Erstwohnsitz.
Es ist jedoch notwendig, dass der Eigentümer des Campingplatzes oder Stellplatzes der Registrierung als Erstwohnsitz zustimmt und klargestellt wird, ob ein dauerhafter Aufenthalt am Stellplatz gestattet ist.
Ein Erstwohnsitz und ein dauerhafter Aufenthalt am Stellplatz sind nicht dasselbe. Daher sollte dies vor der Registrierung als Erstwohnsitz geklärt werden.
Postalische Erreichbarkeit
Da es für Dauercamper von Bedeutung ist, postalisch erreichbar zu sein, sollte der Campingplatz oder Stellplatz über einen Postkasten verfügen. Aber nicht jeder Dauercamper muss einen eigenen Postkasten besitzen. Es genügt ein gemeinsamer Postkasten, wenn die Post an die entsprechenden Camper weitergeleitet wird.
Platzgestaltung
Vorzelt oder Dauerstandzelt sowie kleinere An- und Vorbauten gehören für Dauercamper dazu. Solche Erweiterungen sind in der Regel gestattet und werden teilweise sogar vom Campingplatz- oder Stellplatzbetreiber zur Verfügung gestellt.
Jedoch ist es wichtig, vor größeren Errichtungen wie z.B. Gartenhäuser, Geräteschuppen oder ein Carport, dies mit dem Vermieter abzustimmen. Die Platzkapazitäten auf dem Campingplatz sind begrenzt und der Vermieter muss gewährleisten, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über die geltenden Regelungen auf dem Campingplatz zu informieren und bei Unklarheiten den Vermieter zu konsultieren, bevor größere bauliche Veränderungen vorgenommen werden.
Instandhaltung & Pflege
Als Dauercamper trägt man normalerweise selbst die Verantwortung für die Pflege und Instandhaltung des gemieteten Stellplatzes. Dazu gehört unter anderem die regelmäßige Rasenpflege durch Mähen sowie die Entsorgung des eigenen Mülls.
Es ist wichtig, sich an diese Vereinbarungen zu halten, da der Vermieter bei Vernachlässigung von Instandhaltung und Pflege Maßnahmen ergreifen kann, um den Stellplatz in gutem Zustand zu halten. In solchen Fällen kann der Vermieter die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Dauercampers durchführen lassen und die Kosten dem Dauercamper in Rechnung stellen. Es ist daher ratsam, den Stellplatz regelmäßig zu pflegen und bei Bedarf Reparaturen durchzuführen, um unnötige Kosten und Konflikte zu vermeiden.
Tierhaltung am Campingplatz
Für die Tierhaltung auf dem Campingplatz gelten in der Regel spezielle Bestimmungen, die in der Platzordnung festgelegt sind. In vielen Fällen sind Tiere erlaubt, jedoch oft mit bestimmten Einschränkungen. Auf den meisten Campingplätzen besteht beispielsweise eine Leinenpflicht für Hunde.
Die Haltung von Nutztieren wie Hühnern ist auf den meisten Stellplätzen jedoch untersagt. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise in Kleingartenanlagen. Falls man unsicher ist, welche Tiere erlaubt sind, sollte man den Inhaber des Stellplatzes kontaktieren und sich über die konkreten Bestimmungen informieren. Es ist wichtig, die Regeln zur Tierhaltung zu beachten, um unnötige Konflikte und Probleme zu vermeiden.
Steuern
Da Dauercamper in der Regel in einem Wohnwagen, Wohnmobil oder Mobilheim leben, das nicht als Kraftfahrzeug zugelassen ist, fällt keine Kfz-Steuer an. Jedoch kann es sein, dass für den Zweitwohnsitz auf dem Campingplatz eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Diese wird von den Gemeinden oder Städten festgesetzt und variiert je nach Standort. Dauercamper sollten sich daher im Voraus informieren, ob und in welcher Höhe eine Zweitwohnungssteuer zu entrichten ist.
Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuer, auch bekannt als Zweitwohnsitzsteuer, wird von Gemeinden erhoben, wenn ein Dauercamper seinen Sommerwohnsitz oder Zweitwohnsitz dort hat. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Zweitwohnungssteuer in Deutschland noch nicht flächendeckend erhoben wird. Dauercamper sollten jedoch damit rechnen, dass bis zu 20 Prozent der Nettostellplatzmiete als Zweitwohnungssteuer anfallen können.
Rundfunkbeitrag
Im Gegensatz zu temporären Campern sind Dauercamper verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, sofern sie einen Fernseher oder ein Radio besitzen. Ohne diese Geräte besteht keine Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags während des Dauercampings.
TÜV-Plakette
Wenn der Wohnwagen oder das Mobilheim des Dauercampers abgemeldet ist und nicht am Straßenverkehr teilnimmt oder bewegt wird, besteht keine Notwendigkeit für regelmäßige TÜV-Überprüfungen.
Versicherung
Für Dauercamper bietet sich besonders eine Dauercamping-Versicherung an. Diese stellt quasi eine Haushaltsversicherung für Dauercamper dar. D.h. das Objekt (Wohnwagen, Wohnmobil, Tiny House etc.) und der Hausrat sind vor Gefahren durch Unwetter, Diebstahl und viele mehr versichert.